Islamistisch motivierter Terrorismus
Der islamistische Terrorismus hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Die Bundesanwaltschaft hat sich auf die Veränderungen in der Einschätzung der Bedrohungslagen eingestellt.
Die Verfahren der Bundesanwaltschaft betreffen Personen, die in Deutschland islamistisch motivierte Anschläge begangen oder geplant haben. Darüber hinaus richten sich Ermittlungen gegen Beschuldigte, die im In- oder Ausland für eine islamistische Terrororganisation tätig geworden sind.
Erstmals wurde im Dezember 2000 eine islamistische Terrorzelle in Deutschland enttarnt. Deren Mitglieder hatten konkrete Vorbereitungen für einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg getroffen. Die Strafverfolgungsbehörden schritten rechtzeitig ein. Alle Mitglieder der Terrorzelle wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Welche Dimension islamistischer Terrorismus annehmen kann, offenbarten die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA. Die Anschläge wurden auch von Deutschland aus vorbereitet. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verurteilte einen direkten Helfer der Attentäter zu einer langen Freiheitsstrafe. Seitdem zählt die Bekämpfung des islamistischen Terrorismus zu den zentralen Aufgaben der Bundesanwaltschaft.
Im Jahr 2006 verhinderte nur ein Konstruktionsfehler beim Bau von Bomben einen Anschlag auf zwei Regionalzüge im Raum Bonn / Koblenz. Gleiches galt für eine im Jahr 2012 im Bonner Hauptbahnhof platzierte Rohrbombe; auch sie explodierte aufgrund eines Konstruktionsfehlers nicht. In beiden Fällen wurden die islamistisch motivierten Täter festgenommen und verurteilt. Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 forderte 13 Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Der Fahrer des bei dem Anschlag benutzten Lastwagens wurde vier Tage später von der italienischen Polizei bei einer Kontrolle in der Nähe von Mailand gestellt und in dem darauffolgenden Schusswechsel getötet.
Inzwischen ist Deutschland durch den islamistisch motivierten Terrorismus mit unterschiedlichen Bedrohungsszenarien konfrontiert. Das Spektrum reicht vom individuell radikalisierten Täter bis zu konspirativ agierenden Terrorzellen. Der Bedrohungslage begegnet die Bundesanwaltschaft durch eine enge Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden im In- und Ausland.
Bei der Bekämpfung des islamistisch motivierten Terrorismus steht die Bundesanwaltschaft in einer internationalen Verantwortung. Daher werden auch Ermittlungen gegen Personen geführt, die sich im Ausland für islamistische terroristische Vereinigungen betätigt haben und sich nunmehr in Deutschland aufhalten. Eine große Anzahl von Verfahren in den letzten Jahren bezog sich auf Personen (mit deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit), die sich im Irak oder in Syrien dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS) angeschlossen hatten. Durch die konsequente Verfolgung solcher Straftaten soll auch verhindert werden, dass Deutschland zu einem Rückzugsgebiet für ausländische terroristische Vereinigungen wird.
Besonderes Augenmerk legt die Bundesanwaltschaft schließlich auf die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung.
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