Der Generalbundesanwalt

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Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz

Deutschland ist eine führende Industrienation und Standort zahlreicher Unternehmen für Spitzentechnologien, die sowohl militärisch als auch zivil verwendet werden können, sogenannte dual-use-Güter. Das Außenwirtschaftsgesetz knüpft die Ausfuhr solcher Technologien ins Ausland an Bedingungen und Genehmigungen. Insbesondere sind internationale Sanktionen oder Embargos (etwa der Europäischen Union) gegen bestimmte Staaten zu beachten. Spezielle Regeln über den Umgang mit Kriegswaffen finden sich im Kriegswaffenkontrollgesetz.

Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen bei schweren Verstößen gegen Ausfuhr- und Sanktionsbestimmungen. Dazu muss der Fall eine besondere Bedeutung haben und die Tat geeignet sein, die äußere Sicherheit oder die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik oder den Völkerfrieden zu gefährden. Dies kommt etwa in Betracht, wenn ein fremder Staat zur Umgehung von Sanktionen mit Hilfe seiner Geheimdienste militärisch relevante Güter oder Technologien in Deutschland beschafft. Ein weiteres Beispiel sind Fälle, in denen es Hinweise darauf gibt, dass mit den ausgeführten Gütern Waffensysteme hergestellt werden, die in einem bewaffneten Konflikt zum Einsatz kommen.

Von besonderer Bedeutung sind nicht zuletzt Beschaffungsbemühungen zur Entwicklung oder Herstellung von Massenvernichtungswaffen, also atomaren, biologischen oder chemischen Waffensystemen, und der dazu gehörigen Trägertechnologie.

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