„Seit 75 Jahren leistet die Bundesanwaltschaft zusammen mit dem Bundesgerichtshof tatkräftig und gewissenhaft ihren Beitrag, dem Strafrecht Geltung zu verschaffen und seine einheitliche Auslegung und Anwendung sicherzustellen.“
Jens Rommel, Generalbundesanwalt
Terrorismus
Die Bundesanwaltschaft schützt unsere demokratische Grundordnung, indem sie terroristische Straftaten aufklärt und zur Anklage bringt. Die Schwerpunkte der Terrorismusabteilung liegen in den Bereichen Rechtsterrorismus, Linksterrorismus sowie islamistisch motivierter Terrorismus.
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Spionage
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein permanentes Ziel ausländischer Nachrichtendienste. Die Bundesanwaltschaft schützt die Interessen des Staates, seiner Institutionen und Bürger sowie die Einhaltung internationaler Verpflichtungen.
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Völkerstrafrecht
Schwerste Verbrechen wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen dürfen nicht unbestraft bleiben. Die Bundesanwaltschaft erfüllt mit der Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch diese internationale Verpflichtung.
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Revision
Die Bundesanwaltschaft übernimmt vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe und Leipzig die staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in Revisionsverfahren. Damit trägt sie zur Fortbildung des Strafrechts und des Strafprozessrechts der Bundesrepublik Deutschland bei.
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