Der Generalbundesanwalt

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Weitere Zuständigkeiten

Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz nimmt die Bundesanwaltschaft die Aufgabe eines „Anwaltes des Bundes“ wahr. Sie vertritt das Bundesministerium der Justiz in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, die die obersten Bundesgerichte, wie beispielsweise den Bundesgerichtshof oder das Bundesverwaltungsgericht, aber auch die Bundesanwaltschaft selbst betreffen.

Perspektivaufnahme des Foyers der Bundesanwaltschaft Foyer

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