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21.04.2010 - 9/2010

Verena Becker wegen Mordes an Generalbundesanwalt Buback und seinen Begleitern angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat am 8. April 2010 vor dem Staatsschutzsenat des
Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

die 57-jährige deutsche Staatsangehörige Verena Becker

wegen Mordes (§ 211, § 25 Abs. 2 StGB) an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dem Kraftfahrer Wolfgang Göbel und dem Ersten Justizwachtmeister Georg Wurster erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mittäterin an dem Attentat der terroristischen Vereinigung „Rote Armee Fraktion (RAF)“ vom 7. April 1977 in Karlsruhe auf den damaligen Leiter der Bundesanwaltschaft beteiligt zu haben. Sie soll maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an dessen Planung und Vorbereitung sowie der Verbreitung der Selbstbezichtigungsschreiben mitgewirkt haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Seit Gründung der „RAF“ im Jahr 1970 begingen deren Mitglieder Terroranschläge sowohl gegen Repräsentanten und Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland als auch gegen die im Bundesgebiet stationierten US-Streitkräfte. Zwischen 1972 und 1975 wurde der Großteil der „RAF“-Mitglieder festgenommen; die terroristische Vereinigung existierte nur noch in verstreuten Einzelgruppen. Ab Ende des Jahres 1975 formierten sich die verbliebenen „RAF“-Mitglieder in einem Ausbildungslager der palästinensischen Terrororganisation „Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP)“ im Jemen zu einer neuen aktionsfähigen Gesamtgruppe. Ihr vorrangiges Ziel war, die inhaftierten „RAF“-Terroristen freizupressen und Attentate auf Repräsentanten der ihnen verhassten Bundesrepublik zu begehen. Die Angeschuldigte, die sich seit März 1975 im Jemen aufhielt, schloss sich der neu formierten „RAF“ in dem Ausbildungslager an und gehörte seitdem zur Führungsgruppe der terroristischen Vereinigung.

Noch im Jemen entschied die Gruppe, Terroranschläge auf führende Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu verüben. Den Auftakt dieser von der „RAF“ als „Offensive 77“ bezeichneten Anschlagsserie sollte die einstimmig beschlossene Ermordung des Generalbundesanwalts Buback bilden. Die Angeschuldigte drängte bei den Diskussionen, die zu dieser für alle „RAF“-Mitglieder verbindlichen Entscheidung führten, nachdrücklich darauf, dieses von den inhaftierten „RAF“-Mitgliedern Baader, Ensslin und Raspe vehement geforderte Attentat zu verüben. Darüber hinaus trat sie bei den konkreten Tatplanungen im November 1976 im Harz und zum Jahreswechsel 1976/1977 in Holland permanent dafür ein, den Mordanschlag durchzuführen.

Unter Beteiligung der Angeschuldigten spähten am 6. April 1977 zwei „RAF“-Mitglieder den Ort des geplanten Attentats in der Karlsruher Innenstadt aus. Am 7. April 1977 gegen neun Uhr lauerten zwei Täter des Anschlagkommandos dem Dienstwagen des Generalbundesanwalts mit einem Motorrad auf. An einer Ampel fuhren sie neben das Auto und schossen mit einem Selbstladegewehr mindestens fünfzehn Mal durch die rechten Seitenfenster auf die Insassen. Generalbundesanwalt Siegfried Buback und der Fahrer Wolfgang Göbel starben noch an der Unfallstelle; Georg Wurster erlag seinen Schussverletzungen wenige Tage später. Die Täter flüchteten mit dem Motorrad zu einer Autobahnbrücke am Rande von Karlsruhe. Dort erwartete sie ein weiteres „RAF“-Mitglied in einem PKW, mit dem sie die Flucht fortsetzten.

Etwa eine Woche nach der Tat bekannte sich die „RAF“ in mehreren gleichlautenden Schreiben an verschiedene Zeitungsverlage und Presseagenturen zu dem Mordanschlag. Darin rechtfertigte sie das als „Hinrichtung“ bezeichnete Attentat mit einer Propagandalüge: Die „RAF“-Mitglieder Holger Meins, Siegfried Hausner und Ulrike Meinhof seien in staatlicher Gewalt unter der Leitung des Generalbundesanwalts Buback „ermordet“ worden. Die Verbreitung dieser Selbstbezichtigungserklärung war für die „RAF“ ein wesentlicher Bestandteil ihrer Tat; die Angeschuldigte war daran maßgeblich beteiligt.

Am 3. Mai 1977 wurde die Angeschuldigte zusammen mit dem „RAF“-Mitglied Günter Sonnenberg in Singen festgenommen. Dabei versuchte sie, mit dem bei dem Attentat eingesetzten Gewehr, das sich zunächst in Sonnenbergs Rucksack befunden hatte, auf die an der Festnahme beteiligten Polizeibeamten zu schießen.

Unmittelbar danach nahm die Bundesanwaltschaft gegen sie Ermittlungen wegen ihrer möglichen Beteiligung an dem Mordanschlag vom 7. April 1977 auf. Nach dem Ergebnis der damaligen Untersuchung konnte der Tatvorwurf aber nicht mit der für die Erhebung einer Anklage erforderlichen Sicherheit bewiesen werden. Trotz erheblicher verbleibender Verdachtsmomente musste das Verfahren daher am 31. März 1980 eingestellt werden.

Nach der Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens am 9. April 2008 ließ die Bundesanwaltschaft unter anderem auch die Briefumschläge der Bekennerschreiben molekulargenetisch untersuchen. Diese Untersuchungen, die erst in jüngerer Zeit kriminaltechnisch möglich geworden sind, ergaben, dass die Angeschuldigte maßgeblich an der Versendung der Selbstbezichtigungsschreiben mitgewirkt hatte. Nach einer Reihe verdeckter Ermittlungen ließ die Bundesanwaltschaft am 20. August 2009 ihre Wohnung durchsuchen (vgl. Pressemitteilung Nr. 14/2009 vom 20. August 2009). Die dabei sichergestellten persönlichen Notizen erhärteten den Verdacht ihrer mittäterschaftlichen Beteiligung an dem Attentat. Die erst vor kurzem abgeschlossenen Ermittlungen haben diesen Tatverdacht weiter verdichtet. Die Gesamtwürdigung aller Beweismittel belegt mit der zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit, dass die Angeschuldigte eine maßgebliche Rolle bei der Ermordung des Generalbundesanwalts Buback und seiner beiden Begleiter eingenommen hat und daher als Mittäterin anzusehen ist. Der 227-seitige Operativvermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 15. Dezember 1981 und der 82-seitige Auswertevermerk des Bundesamtes für Verfassungsschutz vom 4. März 1982, die der Bundesanwaltschaft inzwischen in gerichtswertbarer Form vorliegen, bestätigen diesen Verdacht. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass sie eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war.

Die Angeschuldigte wurde in dieser Sache am 27. August 2009 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 16/2009 vom 28. August 2009) und befand sich bis zum 23. Dezember 2009 in Untersuchungshaft.





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