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26.07.2010 - 16/2010

Festnahme eines ruandischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Völkermordes

Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 2010

den 53 Jahre alten ruandischen Staatsangehörigen Onesphore R.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes im Raum Frankfurt/Main festnehmen lassen.

Der Beschuldigte, der selbst der Volksgruppe der Hutu angehört, ist dringend verdächtig, sich wegen Völkermordes und Mordes strafbar gemacht zu haben (§ 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F., § 211 StGB), indem er sich im Jahre 1994 als Bürgermeister einer Kommune im Norden Ruandas an Massentötungen zum Nachteil der Volksgruppe der Tutsi beteiligte. Insbesondere soll er im April des Jahres 1994 drei Massaker angeordnet und koordiniert haben, bei denen insgesamt mindestens 3.730 Angehörige der Tutsi-Minderheit getötet wurden, die jeweils in kirchlichen Gebäuden Schutz vor marodierenden Soldaten, Gemeindepolizisten, Milizionären und Zivilisten gesucht hatten.

Der Beschuldigte befand sich bereits in der Zeit vom 22. Dezember 2008 (vgl. Pressemitteilung Nr. 32/2008 vom 23. Dezember 2008) bis zum 14. Mai 2009 in Untersuchungshaft. Mit Beschluss vom 14. Mai 2009 hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichthofs den Haftbefehl jedoch auf, weil die damals vorliegenden Aussagen überwiegend mittelbarer Zeugen für die Bejahung eines dringenden Tatverdachts als nicht ausreichend erachtet wurden. Nach intensiven weiteren Ermittlungen von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 21. Juli 2010 erneut Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen.

Der Beschuldigte wurde heute Mittag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

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