Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (24. März 2010) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2010
den 61-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen T. M.
durch Beamte des Bundeskriminlamts in Wuppertal festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, die aus den Führungskadern des „Tamil Coordination Committee“ (TCC) bestehende kriminelle Vereinigung unterstützt (§ 129 StGB) und in diesem Zusammenhang eine schwere räuberische Erpressung (§§ 253, 255, 250 Abs. 1 StGB) und eine versuchte Nötigung begangen zu haben (§§ 240, 22, 23 StGB).
Das „Tamil Coordination Committee“ (TCC) ist das Führungsgremium der deutschen Sektion der „Liberation Tiger of Tamil Eelam“ (LTTE). Die LTTE ist aufgrund eines Beschlusses des Rats der Europäischen Union seit Mai 2006 als terroristische Vereinigung gelistet. Es ist daher nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, der Organisation Vermögens- oder Sachwerte zukommen zu lassen. Das TCC hat vor allem die Aufgabe, die in Deutschland lebenden Tamilen finanziell abzuschöpfen und die eingetriebenen Gelder zur LTTE nach Sri Lanka zu transferieren. Dazu hat das TCC ein fest strukturiertes hierarchisches Eintreibungssystem aufgebaut, in dessen Rahmen auch erpresserische Mittel eingesetzt werden.
Dem Beschuldigten T. M. wird vorgeworfen, seit Januar 2002 in Wuppertal Gelder für das TCC eingetrieben zu haben. Dort soll er Mitte 2002 einen zahlungsunwilligen Exiltamilen und dessen Familie mit einer Pistole bedroht haben, um seinen Landsmann zu monatlichen Zahlungen und „Sonderspenden“ zu zwingen. Aus Angst um seine Angehörigen soll der Mann bis Dezember 2009 die jeweils geforderten Geldbeträge an den Beschuldigten gezahlt haben.
Nach der Festnahme von Führungsfunktionären des TCC Anfang März 2010 (vgl. Pressemitteilung Nr. 3/2010 vom 5. März 2010) soll der Beschuldigte versucht haben, die Geldeintreibungen zu verschleiern. Er soll deshalb von dem Erpressungsopfer die Quittungen, die er für die Zahlungen ausgestellt hatte, zurückgefordert haben. Dabei soll er dem Mann gedroht haben, ihn von „Pistolenmännern“ umbringen zu lassen, falls er die Bescheinigungen nicht binnen zweier Wochen herausgeben würde.
Der Beschuldigte wurde gestern (25. März 2010) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.