05.03.2010 - 3/2010

Festnahme mutmaßlicher Führungsfunktionäre des „Tamil Coordination Committee“ (TCC)

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (3. März 2010) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2009

den 34-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Vijikanendra V. S.,

den 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sasitharan M.,

den 39-jährigen deutschen Staatsangehörigen Koneswaran T.,

den 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen Poobalasingham T.,

den 58-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Sivanathan T. und

den 22-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Ragulan S.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes mit Unterstützung örtlicher Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden acht Objekte durchsucht, darunter das Zentrum des „Tamil Coordination Committee“ (TCC) in Oberhausen.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich mitgliedschaftlich - der Beschuldigte Vijikanendra V. S. als Rädelsführer - an der aus den Führungskadern des „Tamil Coordination Committee“ (TCC) bestehenden kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben (§ 129 StGB).

Das „Tamil Coordination Committee“ (TCC) ist das Führungsgremium der deutschen Sektion der „Liberation Tiger of Tamil Eelam“ (LTTE). Die LTTE ist aufgrund eines Beschlusses des Rats der Europäischen Union seit Mai 2006 als terroristische Vereinigung gelistet; es ist daher nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar, der Organisation Vermögens- oder Sachwerte zukommen zu lassen. Das TCC hat die Aufgabe, die in Deutschland lebenden Tamilen finanziell abzuschöpfen und die eingetriebenen Gelder sowie Gegenstände, die die LTTE für ihre terroristischen Zwecke benötigt, nach Sri Lanka zu transferieren. Um ein möglichst hohes Einnahmeaufkommen zu sichern, hat das TCC ein durchstrukturiertes hierarchisches Eintreibungssystem aufgebaut, in dessen Rahmen auch erpresserische Mittel eingesetzt werden, etwa die Drohung, die im Einflussgebiet der LTTE in Sri Lanka lebenden Familienangehörigen der Exiltamilen zu verschleppen oder zwangsweise als Soldaten zu rekrutieren.

Der Beschuldigte Vijikanendra V. S. soll seit Juni 2006 Deutschlandverantwortlicher des TCC sein. Den Beschuldigten Sasitharan M. und Sivanathan T. liegt zur Last, dem Gremium seit Frühjahr 2007 anzugehören. Sasitharan M. soll stellvertretender Deutschlandverantwortlicher gewesen sein, Sivanathan T. das Gebiet Duisburg geleitet haben. Den Beschuldigten Koneswaran T. und Poobalasingham T. wird vorgeworfen, seit Sommer 2007 als Mitglieder des TCC die finanziellen Angelegenheiten der Organsiation geregelt zu haben. Der Beschuldigte Ragulan S. soll dem Führungsgsgremium seit Sommer 2008 angehören und seitdem koordinierende Tätigkeiten im TCC-Zentrum in Oberhausen ausgeübt haben. Bis zur ihrer Festnahme sollen die Beschuldigten als Führungskader des TCC das von erpresserischen Methoden geprägte Eintreibungssytem der Organisation genutzt haben, um für die LTTE Vermögens- und Sachwerte zu beschaffen.

Die Beschuldigten wurden am Mittwoch und Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und gegen Vijikanendra V. S., Sasitharan M., Koneswaran T., Sivanathan T. sowie Ragulan S. den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Bei Poobalasingham T. wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.