22.02.2010 - 1/2010

Festnahme dreier mutmaßlicher Unterstützer der "Islamischen Jihad Union (IJU)"

Die Bundesanwaltschaft hat am Samstag (20. Februar 2010) in Berlin und Ulm

den 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen Alican T.,

die 28-jährige deutsche Staatsangehörige Filiz G. und

den 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen Fatih K.

durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Berlin mit Unterstützung der Polizei Baden-Württembergs festnehmen sowie insgesamt vier Wohnungen durchsuchen lassen.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, in jeweils zwei Fällen die ausländische terroristische Vereinigung „Islamische Jihad Union (IJU)“ unterstützt zu haben (§ 129a Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 StGB).

Die „Islamische Jihad Union (IJU)“ verfolgte zunächst regionale Ziele in Usbekistan, hat ihren Wirkungskreis inzwischen jedoch im Sinne des globalen „Jihad“ ausgeweitet – unter anderem nach Europa. Sie unterhält Kontakte zur „Al Qaida“ und ist maßgeblich von deren Ideologie beeinflusst. Zur Verbreitung ihres Gedankengutes nutzt die IJU das Internet als zentrales Propagandamedium. In den dort in der Vergangenheit eingestellten Beiträgen wurden insbesondere im „Jihad“ getötete Kämpfer verherrlicht. Zudem bekannte sich die IJU durch Internetveröf-fentlichungen zu Anschlägen auf ISAF-Truppen in Afghanistan. Die IJU verfügt ferner über Verantwortliche für die Anwerbung und Schleusung von Freiwilligen, die ihrerseits bereit sind, sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet zu Kämpfern ausbilden zu lassen.

Die Organisation ist auf finanzielle Zuwendungen angewiesen, um die für den gewaltsamen „Jihad“ benötigten Waffen und Kommunikationsmittel zu erwerben.

Den Beschuldigten liegt zur Last, die Ziele der terroristischen Vereinigung mit Geldzuwendungen gefördert zu haben. Die Beschuldigten Alican T. und Filiz G. sollen ab dem 27. Oktober 2009 Bargeld in Höhe von 1.650 Euro und 800 Euro beschafft haben, das die Beschuldigte Filiz G. mit Barüberweisungen vom 12. November und 16. Dezember 2009 der Organisation über einen Mittelsmann in der Türkei zukommen ließ. Der Beschuldigte Fatih K. soll der terroristischen Vereinigung am 24. November und am 11. Dezember 2009 330 Euro und 1.080 Euro per Überweisung an einen Mittelsmann in der Türkei zur Verfügung gestellt haben.

Die Beschuldigten wurden gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen alle drei Beschuldigten Haftbefehle erlassen und bei Alican T. und Filiz G. den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Gegen Fatih K. wurde der Haftbefehl auf Antrag der Bundesanwaltschaft gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.