Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Festnahme mutmaßlicher Führungsfunktionäre des „Tamil Coordination Committee“ (TCC)
Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (3. März 2010) auf Grund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2009
den 34-jähri...