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14.07.2010 - 15/2010

Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds der „Islamischen Jihad Union“ (IJU)

Gestern (13. Juli 2010) wurde der

28-jährige deutsche Staatsangehörige Salih S.

von der Türkei zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Der Beschuldigte war am 18. November 2008 aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft in der Türkei festgenommen worden und befand sich dort zunächst bis zum 12. Februar 2009 in Haft. Er wurde dann gegen Auflagen von der Haft verschont und - nach Bewilligung der Auslieferung - am 14. Juni 2010 erneut von den türkischen Sicherheitsbehörden verhaftet. Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 19. September 2008.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, zwischen November 2006 und März 2007 zunächst die ausländische terroristische Vereinigung „Islamische Jihad Union“ (IJU) unterstützt (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB) und sich ab Mai 2007 als Mitglied in der IJU betätigt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB).

Der Beschuldigte soll im Auftrag des gesondert verfolgten Adem Y. (vgl. Pressemitteilung Nr. 19/2008 vom 5. September 2008) für die IJU zahlreiche zum paramilitärischen Einsatz geeignete Gegenstände erworben und entweder Adem Y. oder Dritten zur Unterstützung der IJU überlassen haben. Es handelte sich dabei unter anderem um drei GPS-Geräte, ein Nachtsichtgerät, drei Kompassuhren sowie diverse weitere Ausrüstungsgegenstände. Ende März 2007 soll er Deutschland verlassen und ein Ausbildungslager der IJU in Waziristan aufgesucht haben. Vor seiner Abreise soll der Beschuldigte ferner dem gesondert verfolgten Adem Y. seine EC-Karte nebst Geheimzahl zum Zwecke der Verwendung für die IJU überlassen haben.

Ab April 2007 soll der Beschuldigte eine Kampfausbildung bei der IJU in Waziristan absolviert haben, wobei er sich spätestens im Mai 2007 nach Ablegung eines Treueides der IJU als Mitglied angeschlossen und später an mehreren Kampfeinsätzen der IJU teilgenommen haben soll.

Der Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl neu gefasst, ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

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