Gestern (12. Juli 2010) wurde der
40-jährige türkische Staatsangehörige Sadi Naci Ö.
zum Zwecke der Strafverfolgung von Frankreich nach Deutschland überstellt. Der Beschuldigte war am 19. Mai 2010 aufgrund eines Festnahmeersuchens der Bundesanwaltschaft von französischen Sicherheitskräften in Colmar festgenommen worden und befand sich seither in Frankreich in Haft. Rechtsgrundlage hierfür war ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 2010.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Rädelsführer an der innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung in der Türkei beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Darüber hinaus soll er sich wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung strafbar gemacht haben (§ 253, § 255 i.V.m. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Die DHKP-C hat sich zum Ziel gesetzt, den türkischen Staat mittels eines „bewaffneten Kampfes“ zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Seit ihrer Gründung im Jahre 1994 bis in die jüngste Vergangenheit hat die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Tötungsdelikte begangen sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat. Seit dem Jahr 2001 hat sie dabei wiederholt ihre Kämpfer für Selbstmordattentate eingesetzt. Sie verfügt in Europa über eine Auslandsorganisation, die sie als ihre „Rückfront“ unter anderem zur Finanzierung der terroristischen Aktivitäten, zur Beschaffung von Waffen und sonstiger militärischer Ausrüstung sowie als sicheren Rückzugsraum für ihre Mitglieder nutzt.
Der Beschuldigte Sadi Naci Ö. ist dringend verdächtig, als Nachfolger des gesondert verfolgten Alaattin A. (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2010 vom 25. Februar 2010) seit Februar 2009 Verantwortlicher der DHKP-C-Führung für Deutschland und Teile Westeuropas zu sein. In dieser Funktion soll er sowohl die Führungsfunktionäre der Organisation angeleitet und überwacht haben wie auch für die Schulung der Mitglieder verantwortlich gewesen sein. Zu seinen zentralen Aufgaben soll es zudem gehört haben, finanzielle Mittel für die Vereinigung zu beschaffen. Insbesondere soll er die Höhe der einzutreibenden „Spenden“ festgelegt haben.
In Abkehr von dem Gewaltverzicht, den der ehemalige Führer der DHKP-C Dursun Karatas im Jahr 1999 erklärt hatte, soll der Beschuldigte Sadi Naci Ö. spätestens Ende Oktober 2009 mit den ihm unterstehenden Führungsfunktionären vereinbart haben, „Spenden“ zukünftig auch wieder unter Anwendung oder zumindest Androhung von körperlicher Gewalt einzutreiben. Dementsprechend soll er ihm nachgeordnete DHKP-C-Funktionäre - darunter der gesondert verfolgte Ünalkaplan D. (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2010 vom 25. Februar 2010) - im Dezember 2009 angewiesen haben, in Duisburg einen Zahlungsunwilligen mit körperlicher Gewalt zur Zahlung von 20.000 Euro zu veranlassen.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.