Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Juni 2010 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den
35 Jahre alten deutschen und türkischen Staatsangehörigen Sinan B.
wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter schwerer Brandstiftung in zwei Fällen und Verabredung zum Totschlag (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 212, § 306a Nr. 1, § 22, § 23, § 25 Abs. 2, § 30 StGB) erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C), die 1994 aus der im Jahr 1978 in der Türkei gegründeten terroristischen Organisation „Devrimci Sol (Revolutionäre Linke)“ hervorging, verfolgt das Ziel, einen Umsturz der politischen Verhältnisse in der Türkei herbeizuführen und eine kommunistische Gesellschaftsordnung zu errichten. Im Rahmen ihres „revolutionären Kampfes“ hat sie seitdem in der Türkei zahlreiche terroristische Anschläge verübt. Seit ihrer Gründung war - nach der Türkei - die Bundesrepublik Deutschland das wichtigste Betätigungsfeld der DHKP-C. Innerhalb des Führungskörpers der Organisation in Deutschland bildete sich spätestens im Februar 1995 eine terroristische Vereinigung, die bis ins Jahr 1999 zum einen „Abweichler“ und „Verräter“ bis hin zu ihrer Tötung bestrafte und zum anderen gewaltsam - vor allem mit Brandanschlägen - gegen türkische Einrichtungen in Deutschland vorging. Zur Finanzierung ihres „bewaffneten Kampfes“ trieb die DHKP-C in der Bundesrepublik - teilweise mit massiven Drohungen und dem Einsatz von Gewalt - „Spenden“ bei Angehörigen des türkischstämmigen Teils der Bevölkerung ein.
Der Angeschuldigte beteiligte sich bereits im Frühjahr 1995 als Aktivist der DHKP-C an zwei - letztlich gescheiterten - Brandanschlägen der Organisation auf türkische Banken in Duisburg und Köln. Von August 1997 bis Februar 1998 war er Mitglied der Leitung des DHKP-C-Gebiets Duisburg. In dieser Funktion war er maßgeblich in die Planung und Umsetzung der terroristischen Straftaten der Vereinigung eingebunden; zudem war er für das Beitreiben von „Spendengeldern“ verantwortlich. Darüber hinaus beteiligte er sich Anfang August 1997 an einer organisationsinternen „Bestrafungsaktion“. Er gehörte zu einem aus mehreren DHKP-C-Funktionären bestehenden Kommando, das in Hamburg „Putschisten“ aufspüren und liquidieren sollte.
Der Angeschuldigte wurde, nachdem er sich gestellt hatte, am 15. Dezember 2009 festgenommen. Den gegen ihn bestehenden Haftbefehl vom 27. August 2003 setzte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs noch am Tag der Festnahme auf Antrag der Bundesanwaltschaft gegen Auflagen außer Vollzug (vgl. Pressemitteilung Nr. 27/2009 vom 21. Dezember 2009).