Die Bundesanwaltschaft hat gestern (13. Mai 2010) in Berlin
den 42-jährigen libyschen Staatsangehörigen Adel Ab. und
den 46-jährigen libyschen Staatsangehörigen Adel Al.
wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) durch Beamte der Bundespolizei festnehmen lassen.
Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, spätestens seit August 2007 für den Nachrichtendienst ihres Heimatstaates planmäßig Oppositionelle in der Bundesrepublik Deutschland ausgeforscht zu haben.
Der Beschuldigte Adel Ab. soll spätestens seit August 2007 als Führungsoffizier des Geheimdienstes europaweit, vor allem aber in Deutschland Informationen aus den im Exil tätigen Oppositionskreisen beschafft haben. Dabei soll er von dem Beschuldigten Adel Al. unterstützt worden sein. Diesem wird vorgeworfen, in Deutschland sowie in anderen europäischen Ländern Oppositionelle ausgespäht und die dabei erlangten Informationen gegen Agentenlohn an den Beschuldigten Adel Ab. weitergegeben zu haben. Darüber hinaus soll er dessen Quellentreffs abgesichert und unterstützt haben. Ziel der nachrichtendienstlichen Maßnahmen soll es gewesen sein, die im Exil aktiven Oppositionsbewegungen bis hin zu ihrer Zerschlagung zu schwächen.
Die Beschuldigten wurden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der gegen die Beschuldigten Haftbefehle erlassen und die Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.