Textversion | Druckversion | Kontakt | Impressum  
Zurück

07.05.2010 - 10/2010

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE)

Die Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch (5. Mai 2010) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2010

den 40-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Thangaraja L.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes in Offenburg festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE) zu sein (§ 129b Abs. 1 Satz 2, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), deren Aktivitäten durch Geldeintreibungen für das von der LTTE in Oberhausen eingerichtete „Tamil Coordination Committee“ (TCC) gefördert und in diesem Zusammenhang eine versuchte schwere räuberische Erpressung (§ 253, § 255, § 250 Abs. 2 Nr. 1, § 22, § 23 StGB) sowie eine gefährliche Körperverletzung (§ 223, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begangen zu haben.

Das „Tamil Coordination Committee“ (TCC) ist das Führungsgremium der deutschen Sektion der „Liberation Tigers of Tamil Eelam“ (LTTE). Es hat vor allem die Aufgabe, die in Deutschland lebenden Tamilen finanziell abzuschöpfen und die eingetriebenen Gelder zur LTTE nach Sri Lanka zu transferieren. Dazu hat das TCC ein fest strukturiertes hierarchisches Eintreibungssystem aufgebaut, in dessen Rahmen auch erpresserische Mittel eingesetzt werden.

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, jedenfalls ab Herbst 2008 in Offenburg Gelder für das TCC eingetrieben zu haben. Dort soll er um die Jahreswende 2008/2009 einem zahlungsunwilligen Exiltamilen damit gedroht haben, dessen in Sri Lanka lebender Ehefrau werde etwas angetan, falls dieser nicht zu „Spenden“ bereit sei. Nachdem sein Landsmann in der Folgezeit keinerlei Zahlungen geleistet hatte, soll der Beschuldigte dem Zahlungsunwilligen einen Messerstich am Knie beigebracht haben, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Trotz der bei dieser Gelegenheit wiederholten Drohung hinsichtlich der Ehefrau kam es - mangels ausreichender finanzieller Mittel - zu keiner Zahlung durch den Geschädigten.

Der Beschuldigte wurde gestern (6. Mai 2010) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Zurück