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07.04.2010 - 6/2010

Anklage wegen Unterstützung des iranischen Raketenprogramms

Die Bundesanwaltschaft hat am 24. März 2010 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den 52-jährigen iranischen Staatsangehörigen Mohsen A. und

den 49-jährigen deutschen und iranischen Staatsangehörigen Dr. Behzad S.

wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 Abs. 4 und 6 AWG) erhoben.

Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, im Juli 2007 einen Vakuum-Sinterofen im Wert von rund 850.000 Euro aus Deutschland in den Iran exportiert und damit gegen das Iran-Embargo verstoßen zu haben. Der Angeschuldigte Mohsen A. soll darüber hinaus den deutschen Hersteller der Anlage beauftragt haben, diese im März 2008 im Iran für den Betrieb aufzustellen und einzurichten.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Der Iran entwickelt spätestens seit Ende der 1990er Jahre Raketen mit großer Reichweite als Trägersysteme für Massenvernichtungswaffen. Um die Steuerungsbauteile und den Gefechtskopf der Raketen mit hitzebeständigen Stoffen zu beschichten, werden Vakuum-Sinteröfen benötigt. Allerdings verfolgen die USA und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union seit Jahren eine äußerst restriktive Ausfuhrkontrollpolitik gegenüber dem Iran. Seit April 2007 sind zahlreiche militärisch nutzbare Güter zudem vom Ausfuhrverbot des Iran-Embargos erfasst, darunter auch Vakuum-Sinteröfen. Um die Exportkontrollen zu umgehen, beschafft sich der Iran die für sein Raketenprogramm notwendige Hochtechnologie über Drittfirmen.

Der Angeschuldigte Mohsen A. führt seit etwa 1995/1996 eine iranische Anlagen- und Maschinenbaufirma. Spätestens im Frühjahr 2004 beauftragte ihn ein leitender Mitarbeiter des iranischen Raketenprogramms, einen Vakuum-Sinterofen zu erwerben und diesen im Iran betriebsfertig einzurichten. Zur Ausführung des Auftrags schaltete Mohsen A. den Angeschuldigten Dr. Behzad S. ein, der als Ingenieur die erforderlichen technischen Kenntnisse für das Geschäft besaß. Beide Angeschuldigte wussten, dass die Anlage für das iranische Raketenprogramm verwendet werden sollte.

Bereits im Frühjahr 2004 vermittelte Dr. Behzad S. einen Kontakt zwischen Mohsen A. und einer deutschen Herstellerfirma. Nach längeren Verhandlungen über finanzielle Details erwarb Mohsen A. im März 2007 bei dieser Firma einen Vakuum-Sinterofen für rund 850.000 Euro. Die Abwicklung des Geschäfts koordinierte Dr. Behzad S. Der deutschen Ausfuhrkontrolle wurde die Firma des Angeschuldigten Mohsen A. als Endempfänger der Anlage vorgespiegelt.

Im Juli 2007 wurde der Ofen in den Iran ausgeführt. Im März 2008 begann die deutsche Herstellerfirma, die Anlage in Teheran einzurichten. Kurz nach Beginn der Arbeiten erfuhr die Geschäftsleitung des Herstellers, dass die Firma des Angeschuldigten Mohsen A. verdächtig ist, für das iranische Raketenprogramm zu arbeiten. Sie stellte daraufhin die Einrichtungsarbeiten ein. Die Anlage konnte daher nicht verwendet werden.

Der Angeschuldigte Mohsen A. wurde am 16. Oktober 2009 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 20/2009 vom 17. Oktober 2009) und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Angeschuldigte Dr. Behzad S. ist auf freiem Fuß.

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