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19.09.2008 - 23/2008

Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers und eines mutmaßlichen Mitglieds der Islamischen Jihad Union (IJU)

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (18.09.2008) im Großraum Frankfurt/Main

den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen afghanischer Herkunft Omid S.

und den gleichfalls 27-jährigen türkischen Staatsangehörigen Hüseyin Ö.

durch Beamte des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen.


Der Beschuldigte Omid S. ist dringend verdächtig, zunächst in zwei Fällen die ausländische terroristische Vereinigung Islamische Jihad Union (IJU) unterstützt, dabei gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen und sich sodann als Mitglied an der IJU im Ausland beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1, Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG).

Ihm wird zur Last gelegt, auf Betreiben des gesondert verfolgten Adem Y. (vgl. Pressemitteilung Nr. 19/2008 vom 5. September 2008) im Mai 2007 von Deutschland aus in ein Ausbildungslager der IJU im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet gereist zu sein und dort bis September 2007 eine Kampfausbildung absolviert zu haben.
Vor seiner Ausreise soll er Adem Y. seine EC-Karte nebst Geheimzahl überlassen haben, damit dieser über das Guthaben des Beschuldigten für Zwecke der IJU verfügen konnte. Ferner soll er Ausrüstungsgegenstände wie etwa einen Infrarotstrahleraufsatz und ein Fernglas zum Zwecke der logistischen Unterstützung der IJU erworben und bei seiner Reise vom Mai 2007 an Verantwortliche der IJU übergeben haben. Im September 2008 beabsichtigte der Beschuldigte, eine neuerliche Reise in das Einflussgebiet der ausländischen IJU anzutreten. Diese konnte jedoch durch die gestrige Festnahme verhindert werden.

Der Beschuldigte Hüseyin Ö. ist dringend verdächtig, in zwei Fällen die ausländische terroristische Vereinigung Islamische Jihad Union (IJU) unterstützt und dabei zugleich gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben (§ 129a Abs. 5 StGB, § 129b Abs. 1 StGB, § 34 Abs. 4 Nr. 2 AWG).

Ihm wird zur Last gelegt, im Mai 2007 diverse Ausrüstungsgegenstände für die ausländische IJU beschafft zu haben. Unter anderem handelte es sich dabei um Moskitonetze, Taschenlampen, MP3/MP4-Player, Akkus, eine Kompassuhr und ein Fernglas.
Im Juni 2007 soll er sich auf Vermittlung des gesondert verfolgten Adem Y. von Deutschland aus auf die Reise in ein Ausbildungslager der IJU begeben haben. Im pakistanischen Grenzgebiet wurde er jedoch im Juli 2007 - zusammen mit einem weiteren potentiellen Kämpfer - von den pakistanischen Sicherheitsbehörden aufgegriffen und erreichte das Lager daher nicht. Vor seiner Reise soll er dem gesondert verfolgten Adem Y. seine EC-Karte nebst zugehöriger Geheimzahl überlassen haben, damit dieser über das Guthaben für Zwecke der IJU verfügen sollte. Kurz nach seiner Ausreise wurde das Konto allerdings durch die Bank aufgelöst, so dass Adem Y. nicht mehr auf das Guthaben zugreifen konnte.

Die Beschuldigten wurden gestern dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der auf Antrag der Bundesanwaltschaft Haftbefehle erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

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