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25.05.2007 - 13/2007

Bestätigung Postbeschlagnahme

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft zur Aufklärung mehrerer Brandanschläge im Raum Hamburg, die einer terroristischen Vereinigung zugerechnet werden, hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs eine räumlich beschränkte Postbeschlagnahme gemäß § 99, 100 StPO im Briefzentrum 20 in Hamburg angeordnet.
Ziel dieser strafprozessualen Maßnahme waren - entgegen anders lautender Medienberichte - lediglich Briefe, deren äußeres Erscheinungsbild aufgrund der bisherigen Erkenntnisse darauf schließen ließ, dass es sich bei ihrem Inhalt um Selbstbezichtungsschreiben handeln könnte.
Im Ergebnis wurde daher auch lediglich ein Brief geöffnet. Die übrigen Postsendungen wurden nur äußerlich in Augenschein genommen und sodann unverzüglich in den weiteren Postgang gegeben. Soweit in der heutigen Presse die Behauptung aufgetaucht ist, eine Vielzahl von Briefen sei geöffnet worden, ist dies unzutreffend.

Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können beim derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht erteilt werden.

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