Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Festnahme eines mutmaßlichen Gehilfen der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)"
Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen (1. Februar 2012) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 2012
den 31-jä...