Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.
Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.
Festnahme eines ruandischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des Völkermordes
Die Bundesanwaltschaft hat heute Morgen auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 21. Juli 2010
den 53 Jahre alten ruandische...