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Das Dienstgebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren.

Die innere Sicherheit wird durch politisch motivierte Delikte, insbesondere durch terroristische Gewalttaten, die äußere Sicherheit durch Landesverrat und Spionage tangiert. Zuständig ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch.


Aktuelle Pressemitteilung vom 01.09.2010

Anklage wegen mutmaßlicher Spionage
Die Bundesanwaltschaft hat am 27. Mai 2010 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München gegen den 54 Jahre alten österreichischen Staatsangehö...